Schweden ist ein Traum für jeden Camper. Das „Allemansrätten“, das Jedermannsrecht, macht’s möglich. Das Zelt einfach irgendwo, wo es dir gefällt, aufschlagen? Das Wohnmobil an den schönsten Stellen direkt am See abstellen? Klingt herrlich! Aber so einfach ist das Jedermannsrecht dann doch wieder nicht.
Das „Allemansrätt“ ist ein uraltes Gewohnheitsrecht und daher nur in den grundlegenden Zügen schriftlich festgehalten. Dies lässt Raum für Interpretationen, was immer wieder Grund für Ärger sein kann. Grundsätzlich beschreibt das Jedermannsrecht das Recht jedes Einzelnen, freien Zugang zur Natur zu haben. Die Wildnis und in begrenztem Umfang auch Privatgrund können also frei durchwandert werden. Allerdings gehen mit diesen Rechten auch Pflichten einher.
Das Jedermannsrecht: die wichtigsten Bestimmungen im Überblick
Durchqueren von Land und Übernachten
Zu Fuß und mit nicht motorisierten Fahrzeugen (Skier, Kanu, Fahrräder …) darfst du das Land frei durchqueren. Jedoch dürfen keine Schäden verursacht werden. So ist es im Sommer aus nachvollziehbaren Gründen nicht erlaubt, bepflanzte Felder abseits von Wegen zu begehen. Es darf auch Privatgrund betreten werden, allerdings ist der Bereich unmittelbar um ein Wohnhaus geschützt. Grundsätzlich solltest du darauf achten, keinen Anwohner zu stören. Wenn du über eine eingezäunte Weide gehst, ist es wichtig, das Gatter sofort wieder zu schließen, damit kein Vieh aus der Umzäunung kann.
Das Zelt kannst du problemlos in der Wildnis aufschlagen und dort eine Nacht verbringen. Sollten sich allerdings Wohnhäuser in der Nähe befinden und es sich um Privatbesitz handeln, muss die Erlaubnis des Besitzers eingeholt werden. Nachdem du abgereist bist, sollte nichts auf deine Anwesenheit hindeuten, das heißt, dass jeglicher Müll mitgenommen wird.
Gilt nicht für motorisierte Fahrzeuge
Dies alles gilt aber nur, wenn du zu Fuß, mit dem Rad oder Kanu unterwegs bist. Ganz explizit sind aus dem Jedermannsrecht motorisierte Fahrzeuge ausgenommen. Frei stehen mit dem Wohnmobil und dann vielleicht sogar noch die Campingmöbel nach draußen stellen, ist also nicht abgedeckt. Viele Wohnmobilisten machen dies dennoch. Sie stellen sich auf Waldwege, an Strände und andere schöne Plätze und berufen sich dabei auf das Jedermannsrecht. Zunehmend werden sie dadurch zum Ärgernis, weshalb Verbotsschilder und Schranken immer mehr werden.
Da das „Allemansrätt“ zu Land und zu Wasser gilt, kannst du auch mit dem Segel- oder Motorboot überall Anker werfen und anlegen (solange es sich natürlich nicht um einen Privatsteg handelt). Vogelschutzgebiete sind davon selbstverständlich ausgenommen.
Beeren und Pilze sammeln sowie angeln
Von Nüssen und Eicheln abgesehen darfst du alle wild wachsenden Beeren und Pilze pflücken beziehungsweise sammeln. Natürlich solltest du bei Pilzen wissen, was genau du da eingesammelt hast. Das Angeln fällt nicht unter das Jedermannsrecht! Hierzu brauchst du eine Angelkarte („fiskekort“). Auch kann es vorkommen, dass bestimmte Einschränkungen gemacht werden. Auf den fünf größten Seen (Vänern, Vättern, Hjälmaren, Mälaren und Storsjön) sowie im Meer ist es hingegen erlaubt, frei zu fischen. Allerdings nur mit „handredskap“, also beispielsweise einer Angel, und ohne Boot. Die Einzelheiten werden im „Fiskelag“ geregelt.
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Feuer machen
In Schweden ist es erlaubt, in der freien Wildbahn Feuer zu machen. Dass dabei größte Vorsicht geboten ist, sollte selbstverständlich sein. Gerade die Sommer können in Schweden sehr trocken sein, sodass die Waldbrandgefahr teils extrem ist. In solchen Fällen kann das Feuermachen verboten werden. Achte zudem darauf, die Feuerstelle nicht auf Felsen zu legen (sie können bei großer Hitze bersten) und moosigen Untergrund zu vermeiden (sehr leicht entzündlich)!
Rastplätze, die von Kommunen gepflegt werden, verfügen meist über eine eingegrenzte Feuerstelle. Auch ist normalerweise ein Holzvorrat aufgeschichtet. Wer einen dieser Plätze ansteuert, der geht zum einen auf Nummer sicher und spart sich zudem das Holzmachen.
Hunde
Hunde sind selbstverständlich in der freien Natur willkommen. Von 1. März bis 20. August besteht allerdings überall Leinenpflicht. Dies ist die Zeit, in der die meisten Tiere ihre Jungen bekommen und aufziehen. Und sie sollen natürlich nicht von einem Hund gestört werden. Auch außerhalb dieses Zeitraums muss der Hund stets so unter Aufsicht sein, dass er weder einem Menschen noch einem anderen Tier Schaden zufügen kann. Manche Gebiete haben während des gesamten Jahres Leinenzwang.
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Das Jedermannsrecht ist eine wunderbare Sache. Jeder kann sich nahezu unbegrenzt in der Natur bewegen. Das funktioniert jedoch nur, wenn jeder sich nicht nur an seine Rechte, sondern auch an seine Pflichten hält. Nicht stören – nicht zerstören! Das sollte als Leitsatz für alle gelten. Wenn jeder Rücksicht nimmt, auf die Natur, die Tiere und Pflanzen, aber auch auf Grundbesitzer, dann ist die Natur für jeden ein Traum – und wird es auch bleiben.
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Weitere Informationen zum Allemansrätten bzw. Jedermannsrecht (auch auf Deutsch) beim Naturvårdsverket.
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